Keine Korrektur des GP USA
FIA-Stewards schmettern Haas-Einspruch ab

GP USA 2023

Haas wollte den GP USA neu aufrollen lassen. Der US-Rennstall konzentrierte sich dabei auf angebliche Verstöße gegen die Track Limits von vier Fahrern. Die Sportkommissare sehen aber keine neuen oder relevanten Beweise und lehnen den Einspruch ab.

Kevin Magnussen - Haas - Formel 1 - GP Brasilien 2023 - Rennen
Foto: Wilhelm

Zweieinhalb Wochen ist der Grand Prix der USA in Austin inzwischen alt. Zwei weitere Rennen sind seither verstrichen. Und doch beschäftigte der 18. Lauf der Formel-1-Weltmeisterschaft noch einmal die Sportkommissare. Weil im Nachgang Aufnahmen aufgetaucht waren, die zahlreiche Verstöße gegen die Streckenlimits nahelegten. Vergehen, die während des Rennens ungeahndet blieben.

Haas studierte die Onboard-Aufnahmen von vier betroffenen Fahrern – in der Hoffnung, nachträglich noch WM-Punkte gutgeschrieben zu bekommen. Alexander Albon, Sergio Perez, Logan Sargeant und Lance Stroll führte man als Übeltäter auf. Das Team schaute auch auf die Videos der hinterherfahrenden Autos, deren Kameras nach vorne gerichtet waren.

Unsere Highlights

Hier ist oft klar zu sehen, dass die betroffenen Autos mit allen vier Rädern rechts neben der weißen Begrenzungslinie waren. Das sollte aus Sicht des US-Rennstalls ausreichen, die Fälle neu aufzurollen und rückwirkend Strafen zu erwirken.

Haas-Gesuch im Ansatz abgewürgt

Die damals anwesenden Sportkommissare begannen damit, den Einspruch am Mittwoch zu überprüfen. Und vertagten sich erstmal auf Donnerstag (9.1.2023). Dann urteilten sie darüber, ob Haas tatsächlich neue oder signifikant neue Beweise vorgelegt hat, um das "Recht auf Überprüfung" (Right of Review) überhaupt zu erwirken.

Die Stewards würgten das Gesuch des US-Teams im Ansatz ab. Demnach wird es nicht zu einer Neubewertung kommen. Williams, Red Bull und Aston Martin müssen sich keine Sorgen mehr machen. Am Ergebnis des Austin-Rennens ändert sich nichts. Und die Formel 1 kann das Rennen endlich archivieren. Haas handelte sich dagegen eine Niederlage ein.

Stewards stimmen nur einmal zu

Auf fünf Seiten legen die Sportkommissare dar, warum sie die augenscheinlichen Track-Limit-Verstöße nicht neu aufrollen. Neben Haas waren bei der Voranhörung auch Vertreter der beschuldigten Teams – Aston Martin, Williams und Red Bull – dabei. Dazu schalteten sich mit Ferrari und McLaren weitere Rennställe als Beobachter zu.

Wir ersparen Ihnen die Amts-Details. Im Kern haben die Rennkommissare entschieden, dass die von Haas angeführten Beweise nicht ausreichen und zum großen Teil auch nicht neu sind. Da wären zum Beispiel die Aufnahmen der Onboards-Kameras. Darauf hätten alle Teilnehmer und auch die FIA-Vertreter bereits während des Rennens Zugriff. Nur im Fall Albon stimmten die Kommissare wenigstens zu, dass die Beweise zumindest "signifikant" seien. Aber sie reichen nicht aus, um weiter zu handeln.

CCTV-Kamera entscheidend

Sie kommen zurück auf ein Urteil, das sie schon damals am Rennsonntag des US Grand Prix gefällt hatten. Die Onboards würden zwar nahelegen, dass Albon wahrscheinlich gegen die Track Limits in Kurve sechs verstoßen habe. Der Williams-Pilot könne aber nicht zweifelsfrei überführt werden. Weil die Streckenkamera (CCTV) an dieser Stelle nicht als Beweismittel herangezogen werden kann. Sie war in Kurve sechs nicht passend ausgerichtet.

Und genau diese CCTV-Kameras nimmt die FIA prinzipiell heran, um Sünder zu überführen. Wenn sie nicht adäquat funktionieren, muss die Regelbehörde im Zweifel den Angeklagten freisprechen. Die Onboards allein reichen nicht aus, um Zeitstrafen auszusprechen, so wie es sich Haas gewünscht hätte. Dazu argumentieren die Beschuldigten: Hätte die FIA während des Rennens eine Verwarnung ausgesprochen, hätten unsere Fahrer reagiert.

Protest wäre die angemessene Rechtsform

Bei den anderen Streitfällen legte Aston Martin obendrein dar, dass Haas den falschen Rechtsweg eingeschlagen habe. Ein Recht auf Überprüfung zu erwirken, könne man in diesem Fall gar nicht. Dazu hätte die Rennleitung die Sportkommissare wegen der Track-Limit-Vergehen einschalten und die eine Entscheidung treffen müssen. Nur gegen die kann überhaupt Einspruch erhoben werden.

Wer das Ergebnis infrage stellt, muss einen Protest einlegen. So wie Aston Martin beim Grand Prix in Österreich, als im Nachgang dutzende Track-Limit-Verstöße gezählt wurden. Die FIA war damals mit dem Zählen gar nicht hinterhergekommen. Aston Martin hatte Strichliste geführt. Die Sportkommissare watschen Haas ab. "Das geeignete Mittel, um angebliche Verstöße gegen das Reglement durch andere Teilnehmer während eines Wettbewerbs vorzubringen, ist ein Protest."

Haas hatte auch ein Meeting der Sportdirektoren vor dem GP Mexiko angeführt. Die eingereichten Zeugenaussagen spielen aber für die Sportkommissare keine Rolle. Die Äußerungen des FIA-Renndirektors oder des FIA-Sportdirektors haben bei der Beurteilung der Frage keine Relevanz.

Live
GP Imola