Elektroautos und PHEVs als Firmenwagen
Steuervorteil für E-Dienstwagen

Für die Nutzung von Elektroautos und Plug-In-Hybrid-Modellen als Dienstwagen locken steuerliche Vorteile. Seit Januar 2019 gilt die 0,5-Prozent-Regelung, die eigentlich bis Ende 2021 befristet ist. Diese Frist könnte aber verlängert werden.

VW Passat GTE, Ladevorgang
Foto: Hans-Dieter Seufert

Wer seinen Dienstwagen auch privat nutzt, muss in der Steuererklärung einen geldwerten Vorteil angeben und die Nutzung des Dienstwagens versteuern. Um die Nutzung eines Elektroautos oder einer Plug-in-Hybridmodells als Dienstwagen attraktiver zu machen, gewährt der Bund Steuervorteile.

Vorerst bis Ende 2021 befristet

Für auch privat genutzte elektrifizierte Dienstwagen (Elektroauto, Plug-in-Hybrid, Brennstoffzellenfahrzeug) müssen Arbeitnehmer nur 0,5 Prozent des Brutto-Listenpreis des Neufahrzeugs steuerlich geltend machen. Auch die Zuschläge beispielsweise für den Arbeitsweg werden halbiert. Bei Firmenwagen mit Verbrennungsmotor müssen hier 1 Prozent angesetzt werden. Für Hybrid-Fahrzeuge gibt es zudem weitere Einschränkungen um die 0,5-Prozent-Regelung nutzen zu können. Der Hybrid muss extern geladen werden können. Zudem muss das Modell entweder einen CO2-Ausstoß von nicht mehr als 50 Gramm je Kilometer oder eine rein elektrische Reichweite von mindestens 40 Kilometer vorweisen können.

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Die steuerliche Begünstigung gilt für entsprechende Autos, die seit dem 1. Januar 2019 erstmals als Firmenwagen genutzt werden und ist vorerst bis zum 31. Dezember 2021 befristet. Die Neuerung wird den Staat für die Jahre 2019 bis 2021 rund 1,8 Milliarden Euro kosten.

Scholz will Steuervorteile verlängern

Geht es nach den aktuellen Plänen von Bundesfinanzminister Olaf Scholz, über die die "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung" (FAS) berichtet, so könnten diese Steuervorteile auch über das Jahr 2021 hinaus ausgedehnt werden, vielleicht sogar bis zum Ende des Jahrzehnts.

Scholz erwägt laut "FAS" auch, die staatliche Förderung auf Lieferwagen mit Elektroantrieb auszuweiten, die in Innenstädten unterwegs sind. Bei Plug-in-Hybridmodellen will Scholz allerdings die Kriterien verschärfen. Sie sollen nur noch gefördert werden, wenn die rein elektrische Reichweite deutlich steigen würde. Scholz nannte hier beispielsweise eine Strecke von 80 Kilometer.