E-Auto-Prämie sinkt, Fördertopf wird reduziert
570 Millionen Euro weniger für E-Auto Förderung?

Seit 2023 gibt es neue Regelungen für die Förderungen von E-Autos und Pkw mit Hybrid-Antrieb. Für 2023 wird der Fördertopf nochmals aufgestockt, im kommenden Jahr soll er dagegen schrumpfen. Hier die wichtigsten Antworten zum Umweltbonus.

Deutschland Elektroauto Förderung Prämie
Foto: Hersteller / Patrick Lang

Seit dem 9.12.2022 ist das abgeänderte Förderprogramm für Elektroautos und Plug-in-Hybride in Deutschland offiziell. Ab 1. Januar 2024 kürzt die Bundesregierung die Förderprämie auf 3.000 Euro.

Hier die wichtigsten Antworten zum Umweltbonus:

Wann tritt die neue E-Autoförderung in Kraft?

Seit dem 1. Januar 2023 ist der neue Umweltbonus in Kraft.

Welche Fahrzeuge werden ab dem 1. Januar 2023 gefördert?

Ausschließlich der Kauf von Elektroautos wird gefördert, die Prämie für Plug-in-Hybride (PHEV) lief zum 31. Dezember 2022 aus.

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Bis wann dürfen Unternehmen die Prämie noch beantragen?

Vom 1. September 2023 an können nur noch Privatpersonen und gemeinnützige Organisationen die aktuell geltende E-Auto-Prämie beantragen. Unternehmen und Gewerbetreibende kommen nicht mehr in den Genuss der Prämie.

Wie hoch ist die E-Auto-Prämie 2023?

Seit Anfang 2023 sank die E-Auto-Förderung für Pkw unter 40.000 Euro Nettolistenpreis von derzeit 6.000 auf 4.500 Euro. Fahrzeuge, die zwischen 40.000 und 65.000 Euro kosten, werden nur noch mit 3.000 statt 5.000 Euro bezuschusst.

Umweltbonus für Batterieelektro- oder Brennstoffzellen-Fahrzeuge für 2023

Bundesanteil
(Nettolistenpreis unter 40.000 Euro)

Bundesanteil
(Nettolistenpreis über 40.000 Euro)

Bundesanteil für Gebrauchtwagen

Mindesthalte-
Dauer

Kauf

4.500 Euro

3.000 Euro

3.000 Euro

12 Monate

Leasinglaufzeit 12-23 Monate

2.250 Euro

1.500 Euro

1.500 Euro

12 Monate

Leasinglaufzeit über 23 Monate

4.500 Euro

3.000 Euro

3.000 Euro

24 Monate

Was ändert sich beim Umweltbonus ab 2024?

Ab 2024 gilt die Prämie dann nur noch für Fahrzeuge bis maximal 45.000 Euro. Sie beträgt ab diesem Zeitpunkt 3.000 Euro. Teurere E-Autos werden dann nicht mehr gefördert.

Umweltbonus für Batterieelektro- oder Brennstoffzellen-Fahrzeuge für 2024

Bundesanteil
(Nettolistenpreis unter 45.000 Euro)

Bundesanteil für Gebrauchtwagen

Mindesthalte-
Dauer

Kauf

3.000 Euro

2.400 Euro

12 Monate

Leasinglaufzeit 12-23 Monate

1.500 Euro

1.200 Euro

12 Monate

Leasinglaufzeit über 23 Monate

3.000 Euro

2.400 Euro

24 Monate

Kaufvertrag oder Zulassung – welches Datum gilt für den Antrag?

Maßgeblich für die Förderung soll auch zukünftig das Datum des Förderantrags bleiben, der eine Fahrzeugzulassung voraussetzt.

Kann ich Schadenersatz verlangen, wenn ich die PHEV-Prämie für 2022 nicht mehr erhalte?

Im Idealfall fangen Garantieverträge den Verlust der Kaufprämie auf. Der Händler selbst haftet in der Regel nicht. "Der Kunde kann den Prämienausfall nur dann als Schadenersatz geltend machen, wenn dies im Kaufvertrag so vereinbart ist", sagt Stefan Winter, Fachanwalt für Verkehrsrecht aus Hamburg. "In den überwiegenden Fällen steht allerdings im Kleingedruckten, dass der Hersteller für den Ausfall des Bundesanteils nicht haftet."

Allerdings gibt es eine andere Möglichkeit: In der Regel gibt der Verkäufer bei der Bestellung zwar keinen exakten, dafür aber einen ungefähren unverbindlichen Liefertermin an. Nach Allgemeinen Geschäftsbedingungen darf dieser maximal um sechs Wochen überschritten werden. Fordert der Kunde den Händler danach zur Lieferung auf, kommt dieser in Verzug. Rechtsanwalt Stefan Winter: "Der Käufer kann dann nach den Neuwagen-Verkaufsbedingungen Schadenersatz verlangen. Dieser darf bei leichter Fahrlässigkeit jedoch maximal fünf Prozent des Kaufpreises betragen."

Tritt der Kunde vom Vertrag zurück und verzichtet so auf das Auto, sind es maximal 25 Prozent vom Kaufpreis. Allerdings muss dem Autohaus in diesem Fall eine angemessene zweite Frist von etwa zwei Wochen gesetzt werden.

Was ist mit Leasing-Fahrzeugen?

Siehe Tabellen oben. Leasing-Fahrzeuge werden je nach Laufzeit weiter gefördert – auch 2024.

Wie hoch ist der Herstelleranteil bei der Förderung von E-Autos?

Die oben genannten Fördersätzen stellen den Bundesanteil der Umweltbonus-Förderung inklusive der Innovationsprämie dar. Im Sommer 2022 hieß es noch, der Anteil der Hersteller soll, wie seit Einführung der Innovationsprämie, auch zukünftig 50 Prozent der Gesamt-Bundesförderung betragen und bei der Bestimmung der Gesamtförderung noch hinzukommen. Das Wirtschaftsministerium sei mit den Herstellern im Austausch. 2023 gibt es keinen neuen Stand in dieser Sache.

Was ändert sich bei Gebrauchtwagen?

Es entfällt die bisherige Einschränkung, dass junge Gebrauchtfahrzeuge nur bei Anmeldung auf den Zweithalter gefördert werden können.

Wie viel Geld steht für die Förderung zur Verfügung?

Die Mittel für den Umweltbonus wurden für das Jahr 2021 auf insgesamt 3,4 Milliarden Euro aufgestockt. Rund 3,09 Milliarden Euro davon wurden ausbezahlt. Die Finanzmittel für 2022 beliefen sich auf fünf Milliarden Euro. Für das Jahr 2023 stehen ursprünglichen Planungen zufolge 2,1 Milliarden Euro zur Verfügung, wobei der Topf im Juni um 400 Millionen Euro aufgestockt wurde (siehe letzter Absatz). Für 2024 steht dagegen eine Reduktion im Raum: Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) will erfahren haben, dass für 2024 nur noch ein Budget von 810 Millionen Euro für den Umweltbonus zur Verfügung steht, statt der ursprünglich vorgesehenen knapp 1,4 Milliarden Euro.

Woher kommt das Geld für den Umweltbonus?

Der Umweltbonus wurde bisher aus dem Energie- und Klimafonds finanziert. Der Fonds wird nun in Klima- und Transformationsfonds umbenannt. Der Fonds speist sich aus Erlösen des europäischen und nationalen Emissionshandels.

Wo kann ich den Förderantrag stellen und wer zahlt die Prämie aus?

Wie schon jetzt, ist für die Auszahlung des Umweltbonus das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig. Den Antrag können Käufer von Elektro- oder Hybridautos (bis Ende 2022) auf der Internetseite des BAFA online stellen.

Kann man den Umweltbonus mit anderen Förderungen kombinieren?

Ja. Den Umweltbonus kann mit anderen Förderungen kombiniert werden. Käuferinnen und Käufer können so von insgesamt noch höheren Förderungen profitieren. Voraussetzung dafür, dass Antragsteller neben dem Umweltbonus weitere öffentliche Förderung beantragen können, ist, dass der jeweilige Fördermittelgeber eine Verwaltungsvereinbarung mit dem Bundeswirtschaftsministerium abgeschlossen hat. Sie legt fest, wie die unterschiedlichen Förderprogramme ineinandergreifen und stellt sicher, dass die haushalts- und beihilferechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Stellen, mit denen Verwaltungsvereinbarungen geschlossen wurden, werden auf der Webseite des (BAFA) veröffentlicht.

Für die aktuelle Innovationsprämie für E-Autos gelten die aktuellen Voraussetzungen:

  • Neuwagen, die nach dem 3. Juni 2020 zugelassen wurden,
  • Gebrauchtwagen, die erstmalig nach dem 4. November 2019 oder später zugelassen wurden und deren Zweitzulassung nach dem 3. Juni 2020 erfolgt ist.

Dazu ist beim Leasing die Höhe der Förderung abhängig von der Leasingdauer. Leasingverträge mit einer Laufzeit ab 23 Monaten erhalten weiterhin die volle Förderung. Bei kürzeren Vertragslaufzeiten wird die Förderung entsprechend angepasst.

Umweltbonus für Batterieelektro- oder Brennstoffzellen-Fahrzeuge für 2023

Bundesanteil
(Nettolistenpreis unter 40.000 Euro)

Bundesanteil
(Nettolistenpreis über 40.000 Euro)

Bundesanteil für Gebrauchtwagen

Mindesthalte-
Dauer

Kauf

4.500 Euro

3.000 Euro

3.000 Euro

12 Monate

Leasinglaufzeit 12-23 Monate

2.250 Euro

1.500 Euro

1.500 Euro

12 Monate

Leasinglaufzeit über 23 Monate

4.500 Euro

3.000 Euro

3.000 Euro

24 Monate

Umweltbonus für PHEVs

Bundesanteil
(Nettolistenpreis unter 40.000 Euro)

Bundesanteil

(Nettolistenpreis über 40.000 Euro)

Mindesthalte-
Dauer

Kauf

4.500 Euro

3.750 Euro

6 Monate

Leasinglaufzeit 6-11 Monate

1.125 Euro

937,50 Euro

6 Monate

Leasinglaufzeit 12-23 Monate

2.250 Euro

1.875 Euro

12 Monate

Leasinglaufzeit über 23 Monate

4.500 Euro

3.750 Euro

24 Monate

Prämie für Gebrauchtwagen

Prämie für junge Gebrauchtwagen

Kauf

Leasing 6 - 11 Monate

Leasing 12 - 23 Monate

Leasing über 23 Monate

reine Elektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge

5.000 Euro

1.250 Euro

2.500 Euro

5.000 Euro

Plug-In-Hybridfahrzeuge

3.750 Euro

937,50 Euro

1.875 Euro

3.750 Euro

Was passiert, wenn der Fördertopf leer ist?

Ist das jährliche Budget für die Umweltprämie verbraucht, gehen E-Auto-Käufer leer aus und erhalten keine staatliche Förderung mehr. Von den für 2023 vorgesehenen 2,1 Milliarden Euro wurden nach einer Meldung aus dem Bundeswirtschaftsministerium bis zum 3. Juni bereits 1,72 Milliarden ausgezahlt. Jetzt ist die Rede davon, den Fördertopf für 2023 mit "mindestens 400 Millionen aufzustocken", das zitiert der Tagesspiegel aus einer Mitteilung des Ministeriums. Demnach stehen für 2023 insgesamt 2,5 Milliarden Euro an Fördergeldern bereit.

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Fazit

Die Bundesregierung änderte zum 1. Januar 2023 die E-Auto-Förderung. Die Prämie für Plug-in-Hybride lief Ende 2022 aus, die Prämie für Elektroautos wird gedeckelt. Zudem reduziert sich die Förderung für die Jahre 2023 und 2024. Ab 1. September 2023 kommen immerhin auch gemeinnützige Organisationen in den Genuss einer Elektroauto-Förderung, dafür entfällt der Bonus für gewerbliche Halter.