Von Tempo-Assistent bis Blackbox
Diese Assistenz-Systeme sind ab sofort vorgeschrieben

Um die Unfallzahlen und die im Straßenverkehr verunglückten Verkehrsteilnehmer nachhaltig zu reduzieren, schreibt die EU vom 6.7.2022 zahlreiche weitere Assistenzsysteme in Pkw vor. Hier ein Überblick der wichtigsten Systeme.

Assistenzsysteme im Auto
Foto: Getty Images

Die EU-Verordnung mit dem sperrigen Namen "Verordnung über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge im Hinblick auf ihre allgemeine Sicherheit und den Schutz der Fahrzeuginsassen und von ungeschützten Verkehrsteilnehmern" ist bereits seit Ende 2019 in Kraft und gilt ab dem 6. Juli 2022 für alle in der EU typgenehmigten Pkw. Ab dem 7. Juli 2024 müssen alle neu zugelassenen Pkw diese Systeme zusätzlich zu den bereits vorgeschriebenen Assistenten wie ABS, ESP oder Reifendrucksystemen serienmäßig an Bord haben.

Unsere Highlights


1. Intelligenter Geschwindigkeitsassistent

Der Intelligente Geschwindigkeitsassistent (oder auch ISA; Intelligent Speed Assistance) soll den Fahrer über einer Anzeige im Cockpit oder ein pulsierendes Gaspedal warnen, wenn er die geltende Geschwindigkeit überschreitet. Das System ist mit Einschalten der Zündung aktiv, kann aber vom Fahrer manuell deaktiviert und muss leicht wieder aktivierbar sein. Im passiven Modus erhält der Fahrer trotzdem Informationen zu den Tempolimits angezeigt. Ist das System aktiv, besteht jederzeit die Möglichkeit das Tempo zu verändern.

Seine Daten erhält der Intelligente Geschwindigkeitsassistent über Verkehrszeichenerkennung und/oder Daten aus elektronischen Navigationsdiensten.

2. Ereignisbezogene Datenaufzeichnung (Black Box)

Die "Blackbox" an Bord des Pkw zeichnet und speichert Daten aus dem Zeitraum kurz vor, während und unmittelbar nach einem Zusammenstoß auf. Erfasst werden Fahrzeuggeschwindigkeit, Bremsungen, Position und Neigung des Fahrzeugs auf der Straße, Zustand und Grad der Aktivierung aller Sicherheitssysteme, Daten aus dem eCall-System, sowie aus den aktiven Sicherheits- und Unfallvermeidungssystemen. Die Aufzeichnung und Speicherung dürfen nur im Rahmen des geschlossenen Systems erfolgen und sind anonymisiert.

Die Daten können nationalen Behörden zum Zweck der Unfallforschung- und -analyse über eine Standardschnittstelle zur Verfügung gestellt werden. Dabei dürfen Informationen zu den letzten vier Ziffern der Fahrzeug-Identifizierungsnummer sowie weitere Infos zum Eigentümer oder Halter nicht aufgezeichnet oder gespeichert werden. Die Datenaufzeichnung kann nicht deaktiviert werden. Die Blackbox muss auch in teil- und vollautonome Fahrzeuge verbaut sein.

3. Notbremsassistent

Dieses System erkennt selbstständig Gefahrensituationen und bremst das Fahrzeug ab, um eine Kollision zu verhindern oder abzumildern – auch wenn der Fahrer handlungsunfähig ist. Dieses System nutzt Radar, Lidar und Kamerasysteme im Fahrzeug sowie Daten aus dem Steuergerät. Sollten die äußeren Bedingungen für einen korrekten Einsatz nicht geschaffen sein, deaktiviert sich das System selbstständig und vorübergehend.

Der Fahrer erhält einen Hinweis im Cockpit, er kann auch jederzeit das System "übersteuern". Auch das manuelle Deaktivieren des kompletten Notbremsassistenten sowie dessen akustische Warnungen ist möglich, nach Neustart des Fahrzeugs ist das System automatisch wieder aktiv.

Für die Stichtage 6. Juli 2022 und 7. Juli 2024 muss der Notbremsassistent Hindernisse und bewegte Fahrzeuge vor dem Pkw erkennen. In einer zweiten Phase muss das System auf Radfahrer und Fußgänger reagieren. Eine Terminierung steht hier noch nicht fest.

4. Notfall-Spurhalteassistent

Das System warnt den Fahrer, wenn das Fahrzeug ungewollt die Fahrspur verlässt. Im Gegensatz zum bekannten Spurhalteassistent (LKA; Lane Keeping Assist) greift hier der Notfall-Assistent (ELK – Emergency Lane Keeping) aggressiver ein, sobald eine Notsituation erkannt wurde. So lenkt der ELK beispielsweise dann stark ein, wenn das Fahrzeug von der Straße abzukommen droht oder in den Gegenverkehr gerät.

Wie beim Notbremsassistenten schaltet sich der ELK automatisch ab, wenn er "insbesondere aufgrund von Mängeln in der Straßeninfrastruktur" so der Verordnungstext, nicht zuverlässig arbeiten kann. Der Fahrer erhält im Cockpit einen Hinweis, kann zudem aber auch den Spurhalteassistenten manuell abschalten. Der ELK ist nach dem Fahrzeugstart wieder aktiv.

5. Notbremslicht

Diese "Lichtsignalfunktion" auch "adaptives Bremslicht" genannt, zeigt den anderen Verkehrsteilnehmern an, dass das vor ihnen fahrende Fahrzeug mit einer stärken Verzögerung abgebremst wird. Diese ist neben dem normalen Bremslicht, die zweite erlaubte Lichtart. Entsprechend blinken die Bremslichter in schneller Folge bei einer Verzögerung von über 6 m/s und Tempi jenseits von 50 km/h. Es schaltet sich auch zu, solange das ABS-System regelt. Steht das Fahrzeug, schaltet sich die Warnblinkanlage zu, das Bremslicht leuchtet dauerhaft. Über das Steuergerät, das Pedaldruck, Betätigungstempo des Bremspedals, ESP- und ABS-Eingriff, Geschwindigkeit des Fahrzeugs und Reifenhaftreibung wird das Notbremslicht aktiviert.

6. Vorrichtung zum Einbau einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre

Für die Stichtage 2022 und 2024 müssen Pkw über eine standardisierte Schnittstelle verfügen, die das Nachrüsten einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre ermöglicht. Ein Kontrollgerät ist nicht Bestandteil der Verordnung und nicht weiter spezifiziert. Schon bekannte Systeme wie von Volvo arbeiten mit einem Atemalkohol-Gerät, das erst nach einer positiven Atemprobe die Zündung aktiviert.

7. Müdigkeitswarner

Die EU schreibt hier nicht nur einen "hochintelligenten" Müdigkeitswarner, sondern auch ein Warnsystem bei nachlassender Konzentration vor. Der Technik-Background ist in der Verordnung nicht näher beschrieben, geht jedoch über die Einblendung einer Kaffeetasse alle zwei Stunden hinaus.

Die Aufzeichnung von Augen- bzw. Lidbewegungen und/oder der Lenkbewegungen spielt bei dem System eine große Rolle. Diese Daten sollen kontinuierlich aufgezeichnet und vorgehalten werden. Allerdings dürfen sie nur in dem geschlossenen System verarbeitet und zu keiner Zeit an Dritte weitergegeben werden.

8. Rückfahrassistent

Das System erkennt Passanten oder Hindernisse hinter dem Fahrzeug und warnt den Fahrer bei der Rückwärtsfahrt. Die Systeme basieren auf Sensor- und/oder Kamera-Informationen.

9. Sicherheitsgurt-Warnsystem

Bereits seit dem 1. September 2019 sind unter anderem für neue typgenehmigte Pkw das Warnsystem für Vorder- und Rücksitze vorgeschrieben. Vom 1.9. 2021 ist die Warnung bei nicht angelegtem Sicherheitsgurt für alle neuzugelassenen Autos obligatorisch.

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Notbremslicht
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Vorrichtung zum Einbau einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre
Müdigkeitswarner
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Rückfahrassistent
Assistenzsysteme im Auto
Sicherheitsgurt-Warnsystem

Fazit

Viele Systeme wie der Rückfahrassistent oder die Sicherheitsgurt-Warnung sind Fahrern von modernen Autos schon hinlänglich bekannt. Der intelligente Geschwindigkeitsassistent aber auch die Unfall-Black-Box sehen viele Autofahrer mit Skepsis, sie fürchten eine Bevormundung und das Ausspionieren der eigenen Fahrdaten. Um die Akzeptanz eines Tempo-Assistenten herzustellen ist das System abschaltbar und haut nicht im aktivierten Modus zum Beispiel bei einem Überholvorgang die Bremse rein.

Das Thema Black Box wird noch kritischer gesehen, Fahrer befürchten den gläsernen Autofahrer. Doch auch hier regelt die Verordnung klar, was mit den Daten geschehen darf. Ansonsten gilt bei allen Assistenzsystemen: Wenn auch nur ein Verkehrstoter dadurch weniger zu beklagen ist, dann ist die Vorschrift ein Erfolg!